Mit Innovation auf Nummer Sicher.

Wer seine Kanalprüf- und Absperrblasen nicht regelmäßig prüft, macht sich strafbar. Wussten Sie das?
Kanalprüf- und Absperrblasen müssen eine Menge Druck aushalten. Daher sind regelmäßige Prüfungen an diesen Arbeitsmitteln gesetzlich verankert (Arbeitsschutzgesetz § 4, Betriebssicherheitsverordnung § 3 Absatz 3 und § 10). Die alleinige Begutachtung durch den Anwender vor jedem Einsatz reicht nicht. Bei Nichteinhaltung der regelmäßigen Wartungsintervalle oder dem Einsatz von nichtgeprüften Arbeitsmitteln droht der Gesetzgeber mit empfindlichen Haftstrafen
Ihre Mitarbeiter verfügen nicht über eine ausreichende Qualifikation um die Prüfung Ihrer Absperrtechnik gesetzeskonform durchzuführen? Sie verfügen nicht über die entsprechende, notwendige Technik
Wussten Sie, dass die Prüfung der Arbeitsmittel wie z.B Ihre Kanal-Absperrtechnik ausschließlich durch „befähigtes“ Personal mit spezifischen Materialkenntnissen durchgeführt werden darf? Jede Prüfung muss detailiert und jederzeit nachvollziehbar, lückenlos dokumentiert werden. Zudem hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Prüfungsintervalle eingehalten werden.
Damit Sie sich sorglos um Ihr eigentliches Tagesgeschäft kümmern können, bietet Ihnen städtler + beck einen unverzichtbaren und umfassenden Service: Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Absperrtechnik, dokumentieren lückenlos und stellen die Einhaltung der Prüfintervalle sicher. Unser qualifiziertes Team verfügt über alle notwendigen Voraussetzungen, um diese Aufgabe für Sie zu übernehmen.
Folgende Eigenschaften Ihrer Absperrtechnik werden geprüft:
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich über den Prüfservice von städtler + beck.
Wir beraten Sie gerne!