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Prüfung von Absperrblasen und Blasensetzgeräten.
Bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen erfolgt die Durchführung von vorübergehenden Absperrmaßnahmen an Nieder- und Mitteldruck-Gasleitungen in der Regel durch Absperrblasen. Es ist Stand der Technik, diese Absperrblasen unter Anwendung von Blasensetzgeräten in die Rohrleitung einzubringen.
Durch Anwendung dieser Technik wird die Bildung von Gas-Luft-Gemischen im Arbeitsbereich minimiert bzw.
Zu den Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung, die gemäß BGR 500 Kapitel 2.31 „Arbeiten an Gasleitungen“
bei Arbeiten an diesen Leitungen zum Einsatz gelangen sollten, zählt das provisorische Absperren mit Blasen. Die Blasen werden dabei durch ein Blasensetzgerät in das Rohr eingebracht und auf gleichem Wege wieder entfernt.
Blasensetzgerät und zugehörige Absperrblasen bilden ein Rohrsperrsystem.