Mit Innovation auf Nummer Sicher.
Auszug aus der BGI 802(Sicherheitshinweise für die Arbeit mit provisorischen Rohrabsperrgeräten)
Abschnitt 4.7:
"Beim Aufbringen des vollen Betriebsdrucks dürfen sich keine Versicherten im Gefahrenbereich aufhalten."
und
"Aufgrund der Kompressibilität ihres Füllmediums dürfen mit Luft gefüllte Absperrblasen oder Absperrkissen in umschlossenen Räumen nur dann eingesetzt werden, wenn sich innerhalb des umschlossenen Raumes (z. B. Rohrleitung oder Schachtbauwerk) keine Personen aufhalten."