Mit Innovation auf Nummer Sicher.
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Instandhaltungsarbeiten an Gasleitungen sind notwendig für eine sichere Gasverteilung. Eine gute Planung und der Einsatz von Absperrblasen können dabei die Sicherheit erhöhen.
Zur Gewährleistung einer sicheren Gasverteilung muss das Leitungsnetz gewartet und in Stand gesetzt werden. Dazu gehören sowohl Arbeiten, die im Vorfeld geplant werden können, wie z.B Einbindungen, Austausch von Armaturen, Erstellung von Gas- Hausanschlüssen, als auch unvorhersehbare Arbeiten, wie z.B. Rohrbrüche, Beschädigung der Gasleitung durch den Eingriff Dritter. Dabei entspricht heute der Einsatz von Absperrblasen, als provisorische Absperrung mittels moderner Blasensetztechnik, dem aktuellen Stand der Technik. Schutzziel bei Arbeiten an Gasleitungen muss es sein, die Menge des ausströmenden Gases zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden, um Brand- und Explosionsgefahr zu verhindern.
Grundlegende Maßnahmen zur Erreichung des oben genannten Schutzzieles sind in der BGV-D2 "Arbeiten an Gasleitungen" und im DVGW-Arbeitsblatt G 465-2, "Gasleitungen mit einem Betriebsdruck bis 5 bar –Instandsetzung", festgeschrieben. Ebenso werden klare Vorgaben hinsichtlich des Einsatzes von Werkzeugen/Hilfsmitteln, des Arbeitsschutzes und des Personaleinsatzes gemacht.
Die Firma städtler+beck bietet zur Gewährleistung der Sicherheit bei Arbeiten an Gasleitungen ein komplettes Werkzeugangebot. Dies umfasst u. a.:
Zur Vorbereitung der durchzuführenden Arbeiten an Gasleitungen sind folgende Vorgaben zu beachten:
Ist bei den durchzuführenden Arbeiten an der Gasleitung mit Gasaustritt zu rechnen, so sind die nachfolgend aufgeführten Hinweise zu beachten:
Die Anbohrungen dürfen dabei nur mit den jeweils zugelassenen Bauteilen, mit den dabei erprobten Werkzeugen und Einrichtungen vorgenommen werden.
Beim Anbohren ist das Verhältnis des Durchmessers der Anbohrung zum Durchmesser der Gasleitung so zu wählen, das keine unzulässigen Kräfte und Spannungen auftreten. Dabei sind die Festigkeitswerte der einzelnen Werkstoffe zu beachten.
Anbohrvorrichtungen sind so zu wählen, dass die anfallenden Späne nicht ins Rohrinnere gelangen können. Eventuell im Rohr befindliche Späne sind möglichst zu entfernen. Um die austretende Gasmenge gering zu halten, sind bei Anbohrdurchmesser über DN 65 bzw. d 75 oder bei Betriebsdrücken > 100 mbar Bohrvorrichtungen mit geeigneten Absperreinrichtungen zu verwenden.
Beim Trennen von Gasleitungen sind neben dem Setzen von provisorischen Absperreinrichtungen weitere sicherheitstechnische Vorgaben zu beachten:
Dabei gibt es verschiedene Systeme, wie z.B.:
Die heute eingesetzten Blasensetzgeräte und Absperrblasen entsprechen einem hohen sicherheitstechnischen Standard. Dieser Standard wird durch die DVGW vorläufige Prüfgrundlagen VP 620-1, VP 621-1 und VP 621-2 gesichert. Entsprechend hergestellte und geprüfte Rohrsperrsysteme, bestehend aus Blasensetzgerät und Absperrblase, werden zertifiziert und erhalten das DVGW-Prüfzeichen. Die vorläufigen Prüfgrundlagen unterscheiden drei Arten von Absperrblasen:
Darüber hinaus beeinflussen zahlreiche andere Faktoren den praktischen und störungsfreien Einsatz dieser Absperrvorrichtungen. Unverzichtbar für einen sicheren Einsatz sind die ordnungsgemäße Lagerung sowie eine Sicht- und Funktionsprüfung vor dem Einsatz.
Für die Lagerung der Absperrblasen vom Typ A gelten folgende Vorgaben: Blasen, die gelagert werden, sind mit Talkum einzupudern und sorgfältig zu verpacken, dabei dürfen die Blasen keinem direkten Sonnenlicht und Temperaturen über 25 °C ausgesetzt werden. Bei der Auslieferung von Absperrblasen dürfen diese nicht älter als ein Jahr sein.
Für die Lagerung der Absperrblasen vom Typ B gelten folgende Vorgaben: Blasen sind mit Seifenwasser zu säubern sowie trocken und sorgfältig zu lagern. Dabei dürfen sie keinem direkten Sonnenlicht ausgesetzt werden, die Lagerungstemperatur sollte zwischen 5 °C und 25 °C betragen. Bei der Auslieferung von Absperrblasen dürfen diese nicht älter als ein Jahr sein.
Der ordnungsgemäße Einsatz von Absperrblasen wird in der Unfallverhütungsvorschrift BGV-D2 beschrieben. Dort lässt man die Möglichkeit offen, Leitungen ohne provisorische Absperrvorrichtungen sowie nach dem Setzen von einer bzw. von zwei Absperrblasen zu trennen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Absperrung mit einer Blase nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Zurzeit wird die BGV-D2 umfassend überarbeitet.
Bei jeweils nur einer gesetzten Absperrblase kann Leckgas zwischen Rohrinnenwand und der Blase, besonders bei textilen Blasen (auf Grund der Oberfläche aus Stoffgewebe), diffundieren. Dies kommt vor allem dann vor, wenn sich in der Leitung Ablagerungen oder Inkrustationen bzw. Dreck befinden. Daher empfiehlt es sich, die Rohrleitung vor dem Setzen von Absperrblasen mittels einer Kamera zu inspizieren. Die dabei entstehende Gasleckmenge nimmt jeweils mit steigendem Sperrdruck und zunehmendem Rohrdurchmesser zu. Erreicht die Gasleckmenge einen gewissen Wert (einige Liter/Minute) oder platzt die Blase gar, so kann es im Arbeitsbereich zu einer Explosionsgefahr führen. Leider hat die Praxis dies schon des Öfteren gezeigt, mit schwerwiegenden Folgen für die Beteiligten.
Die Firma städtler + beck bietet hierzu ein neuartiges, patentiertes System an. Zur Inspektion der Leitung wurde eine Gasschleuse für das "gasfreie" Einführen von TV-Schiebekameras in gasführende Leitungen entwickelt.
Dabei ermöglicht die TV-Gasschleuse das Einbringen einer Schiebekamera in eine Gasleitung ohne Gasaustritt. Die Schiebekamera kann kontinuierlich und beliebig weit über die Schleuse in das zu prüfende Rohr geschoben werden.
Das TV-Gasschleusen-System wird für verschiedene Kameraköpfe angeboten, sodass es durch entsprechende Adapter kompatibel zu den meisten Kameraherstellern ist. Der Einsatz ist bis 1 bar Betriebsdruck gewährleistet und wird in der Regel nur begrenzt durch die Druckbelastungsfähigkeit des jeweiligen Kamerakopfes. Diese ist auch in Wasserleitungen bis zu einem maximalen Betriebsdruck von 10 bar einsetzbar. In der Grundausstattung besteht das System aus:
Auf Grund der durchzuführenden Gefährdungsanalyse am jeweiligen Arbeitsplatz der Beschäftigten wurde es als eine wirksame Maßnahme angesehen, ab einem bestimmten Druck oder Rohrdurchmesser, generell zwei Blasen – mit dazwischen liegender Druckentspannung – einzusetzen. Dieser Zwischenraum wird durch eine ausreichend große Öffnung zur Umgebung hin offen und dadurch drucklos gehalten. Das Diffundieren von Leckgas wird an der Druckblase (dort steht der Sperrdruck an) nicht verhindert, jedoch wird es durch die zweite Absperrblase (Dunstblase mit drucklosem Zwischenraum) vom Arbeitsraum ferngehalten und über die Öffnung ins Freie geführt. Wichtig ist, dass der Zwischenraum stets drucklos gehalten wird, sonst tritt der gleiche Effekt ein wie beim vorher beschriebenen Setzen von nur einer Blase.
Daher empfiehlt die Berufsgenossenschaft schon seit einigen Jahren nach der folgenden Regelung zu verfahren. Bei Gasleitungen mit Nennweiten über DN 150 oder Betriebsdrücken ab 30 mbar ist das Setzen von je zwei Absperrblasen erforderlich. Dabei ist der Raum zwischen den Blasen zu entspannen.
Dieser Regelung trägt auch das neue DVGW-Arbeitsblatt G 465-2 (04/2002) Rechnung. Dort ist diese Vorgehensweise ebenfalls festgelegt worden. Das Technische Regelwerk des DVGW wurde 1998 bei der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes verankert (§ 16). Von den Überwachungsbehörden wird die Einhaltung als verbindlich angesehen. Für den praktischen Einsatz stehen, neben den vorgenannten Blasentypen, folgende Blasenmaterialien zur Verfügung:
Stoffblasen haben den Nachteil, dass ihre Festigkeit und damit verbunden ihre Lebensdauer nicht so hoch ist und sie jeweils nur für eine Dimension geeignet sind.
Ein Höchstmaß an Sicherheit bieten dagegen Absperrblasen aus Gummi. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Ein weiterer Vorteil der neuen Gummiblasen-Generation – der mehrdimensionalen Blasen (MDA-Blasen), von städtler+beck – ist die Einsetzbarkeit für mehrere Dimensionen. Durch die verschiedenen Anschlussmöglichkeiten lässt sich eine Kompatibilität zu fast allen im Markt befindlichen Blasensetzgeräten herstellen.
Die MDA-Blasen werden aus einer neuartigen Gummimischung gefertigt, die einen durchmesserabhängigen Blaseninnendruck von bis zu 3,0 bar erlaubt. Der zulässige Gegendruck (Sperrdruck) beträgt auch bei großen Rohrdurchmessern – von bis zu DN 300 – noch 1 bar. Die MDABlasen sind in folgenden Ausführungen einsetzbar:
Durch den Einsatz von modernen Rohrsperrsystemen, bestehend aus Blasensetzgeräten und dazugehörigen Absperrblasen, können die möglichen Gefahren bei Arbeiten an Gasleitungen, wie z.B. das unkontrollierte Ausströmen von Gas, minimiert werden.
Die heutige Absperrblasen-Generation aus einer speziellen Gummimischung trägt zum sicheren Arbeiten an Gasleitungen bei. Diese Absperrblasen sind hochfest und gewährleisten durch das Aufbringen eines hohen Innendruckes eine hervorragende Gasabdichtung.
Bei allen Rohrdurchmessern ist jeweils nur ein Sperrdruck von max. 1 bar notwendig. Treten Probleme beim Blasensetzen auf, z.B. durch Ablagerungen oder Inkrustationen, kann der Arbeitsvorgang durch eine spezielle Kameratechnik, die über eine Gasschleuse eingebracht wird, unterstützt werden.
Im Sinne der Sicherheit der öffentlichen Gasversorgung und des sicheren und unfallfreien Arbeitens an in Betrieb befindlichen Gasleitungen sind die hier aufgeführten Verfahren, nach den Regeln der Technik, unverzichtbar.
ENERGIE WASSER PRAXIS 11/2003
Thomas Stevens
Geschäftsführer städtler + beck GmbH
Boschstraße 24
67346 Speyer
Tel.: 06232 3189-0
Fax: 06232 3189-20
E-Mail: info@staedtler-und-beck.de
Internet: www.staedtler-und-beck.de
Dipl.-Ing. Peter Dietzel
IBuS Ingenieur-Beratung und Schulung
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Dipl.-Ing. Armin Lorig
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53557 Bad Hönningen
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